Pfarrgemeinderat
Im November 2009 wurde der erste gemeinsame Pfarrgemeinderat (PGR) für unseren Kirchengemeindeverband gewählt. Der aktuelle PGR besteht aus 16 gewählten Mitgliedern, jeweils 6 aus St. Joseph und Christi Auferstehung und St. Pankratius sowie 4 aus St. Vitalis. Der Pfarrer ist kraft seines Amtes geborenes Mitglied des PGR. An den PGR- Sitzungen nehmen auch die übrigen hauptamtlichen Pastoralkräfte, sowie Vertreter der Kirchenvorstände teil.
Die Amtszeit des PGR beträgt 4 Jahre.
Im PGR sollten möglichst alle Facetten der Gemeinde (Altersstufen, Frauen, Männer, Vertreter von Gruppen und Kreisen) vertreten sein.
Aufgaben des PGR: (Auszug aus der "Satzung für PGR im Erzbistum Köln")
"Der PGR hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitzuwirken.
Es ist Aufgabe des PGR
- die Fragen des pfarrlichen Lebens mit dem Pfarrer zu beraten und in seinem Amt zu unterstützen.
- die Arbeit der einzelnen Organisationen und Gruppen in der Pfarrei anzuregen, zu fördern und aufeinander abzustimmen.
- gemeinsame Veranstaltungen und Einrichtungen zu planen.
- für die Belange der Katholiken der Pfarrei in der Öffentlichkeit einzutreten.
Eine Liste der aktuell gewählten PGR-mitglieder finden Sie hier.
(msp)